Winterliche Temperaturen führen immer wieder zu Frostschäden an Wasserleitungen in und an Gebäuden. Besonders gefährdet sind Wasserzähler oder Wasserleitungen in leerstehenden Gebäuden, Schuppen oder Garagen. Auch der Gartenzähler wird oft vergessen.

Grundstückseigentümer und Hausbesitzer sollten rechtzeitig vorsorgen. Es genügen schon wenige Vor-sichtsmaßnahmen, um solche ärgerlichen Schäden zu vermeiden:

  • Außen-Leitungen sollten rechtzeitig vor dem Einsetzen des Frosts abgesperrt und vollständig entleert werden.
  • Halten Sie Türen nach außen sowie Fenster von Kellern mit Wasserleitungen stets geschlossen und verhindern Sie Durchzug.
  • Isolieren Sie besonders vom Frost gefährdete Leitungen mit gängigen Isoliermaterialien. Denken Sie dabei speziell an Leitungen in Kellern. Sorgen Sie dafür, dass das Isoliermaterial stets trocken bleibt. 
  • Decken Sie außerhalb des Gebäudes liegende Wasserzählerschächte gut ab und sorgen Sie mit Dämmmaterial zusätzlich für Frostschutz im Schacht. Absperrventile und Zähler sollten jedoch weiter zugänglich bleiben!
  • Auch wenn Sie ein Gebäude länger nicht nutzen wollen, drehen Sie die Heizung nie vollständig ab. Stellen Sie die Thermostatventile mindestens auf die Einstellung "Frostschutz" (Sternsymbol *). Sollten Sie die Heizung dennoch ausschalten wollen, sollten Sie sämtliche wasserführenden Leitungen im Haus entleeren, um deren Beschädigung durch Einfrieren zu verhindern. Schließen Sie hierzu den Haupthahn und öffnen Sie alle Wasserentnahmestellen.
  • Sollten Ihnen Leitungen eingefroren sein, seien Sie beim Auftauversuchen sehr vorsichtig. Benutzen Sie heißes Wasser oder heiße Tücher, Heizmatten oder Heizlüfter. Sie sollten niemals offenes Feuer wie Lötlampen oder Kerzen verwenden – das damit einhergehende Brandrisiko darf nicht unterschätzt werden! Ziehen Sie dennoch sicherheitshalber einen Installateur hinzu, vor allem, wenn Sie nicht sicher sind, ob bereits Risse in der Leitung durch die Vereisung aufgetreten sind. Sollte dies der Fall sein, so sind diese Schäden von einem Fachbetrieb zu beheben.

Für alle Leitungen, die nach dem Hausanschluss bzw. dem Haupt-Wasserzähler liegen, ist der Hausbesitzer oder Wohnungseigentümer verantwortlich. Dieser ist auch dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Hausanschluss und Zähler frostsicher zu machen oder gegen andere Schäden zu schützen! Sollte hier dennoch ein Schaden eintreten, müssen die Reparaturkosten ggf. vom Besitzer der Immobilie getragen werden. 

Bei Schäden an Hausanschluss oder Wasserzähler informieren Sie uns bitte umgehend. Hier sollte keine Zeit verloren gehen!