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Wichtige Mitteilung an unsere Gaskunden (Hochwassersituation)

„Was ist bei Wiederbezug von Wohngebäuden etc. nach Wassereinwirkung (Hochwasser) zu beachten?“

Voraussetzung für die Wiederinbetriebnahme der Versorgungsanlagen ist, dass die Gasanlagen nicht mehr vom Hochwasser beeinträchtigt werden können.

Generell ist darauf hinzuweisen, dass eigenmächtiges Zuschalten und Arbeiten an den Gasanlagen verboten sind.

Diese Maßnahmen dürfen nur durch ein Vertragsinstallationsunternehmen durchgeführt werden. Die Wiederinbetriebnahme von Gasanlagen, bei denen das Haus, der Keller oder der Hausanschlussraum ganz oder teilweise überschwemmt waren, darf nur durch ein Vertragsinstallationsunternehmen unter Beachtung des Inbetriebsetzungsverfahrens nach §14 der NDAV vorgenommen werden.

Eventuell sollte Rücksprache mit der Gas- und Wasserwerke Bous Schwalbach GmbH (GWBS) unter der Rufnummer 06834 / 85111 genommen werden.

Sollte der Hausanschluss, der Gaszähler oder ggf. das Hausdruckregelgerät unter Hochwassereinfluss gestanden haben, so ist unbedingt die GWBS unter der Rufnummer 06834 / 85111 darüber zu informieren. Ein evtl. notwendiger Austausch des Gaszählers oder des Hausdruckregelgerätes wird durch die GWBS vorgenommen.

Ein wahrnehmbarer Gasgeruch in jedem Fall sofort an die GWBS zu melden.

 

Nichts selbst versuchen. Wenn die Heizungsanlage unter Wasser stand, ist in jedem Falle ein Heizungsbauunternehmen bzw. ein Vertragsinstallationsunternehmen mit der Wiederinbetriebnahme zu beauftragen.