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Information für unsere Gas- und Wärmekunden

Die Bundesregierung hat kurzfristig entschieden, die Gasbeschaffungsumlage, die zum 01.10.2022 wirksam werden sollte, nun doch nicht einzuführen. Selbstverständlich werden wir die geplante Gasbeschaffungsumlage (netto 2,419 Cent/kWh) ebenso wie den Nachholeffekt für den Monat Oktober 22 (netto 0,682 Cent/kWh) nicht in Rechnung stellen.

Die zum 01.10.2022 neu eingeführte Gasspeicherumlage (netto 0,059 Cent/kWh) bleibt bestehen.

Der Gesetzgeber hat festgelegt, die Umsatzsteuer auf Gas- und Wärmelieferungen von 19% auf 7% zu reduzieren. Diese Senkung geben wir im vollen Umfang an Sie weiter. Mit der Jahresverbrauchsabrechnung 2022 wird lediglich der verminderte Steuersatz von 7% in Rechnung gestellt.

Falls Sie eine Senkung der Abschlagsbeträge für Gas/Wärme wünschen, können Sie dies am einfachsten in unserem Kundenportal www.gwbs.de/kundenportal erledigen.

Für die von der Regierung beabsichtigte „Gaspreisbremse“ liegt ein Zwischenbericht der ExpertInnen-Kommission Gas- und Wärme vor. Die darin enthaltenen Vorschläge müssen nun gesetzlich geregelt werden. Sobald hierzu die Details vorliegen, werden wir Sie informieren.

Auf unserer Facebook Seite erhalten Sie auch regelmäßg interessante Hinweise und Tipps. Schauen Sie doch mal vorbei: https://www.facebook.com/gas- und wasserwerke