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Das Gebäudeenergiegesetz - nichts wird so heiß gegessen…

Energieexperten empfehlen die Ruhe zu bewahren und Kurzschlussreaktionen zu vermeiden.

 

Im April hat das Bundeskabinett seine Pläne zum Heizungstausch beschlossen. Zu hohe CO2-Emissionen im Gebäudesektor haben Maßnahmen – Stichwort Wärmewende – überfällig gemacht. Der erste Entwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hat einen Sturm der Kritik losgetreten, sodass er überarbeitet werden musste. Anfang Juli dann brachte die Ampel eine zweite Fassung in den Bundestag. Doch was bedeutet die jüngste Version jetzt genau? Und was raten Energieexperten den immer noch verunsicherten Heizungsbesitzern?

Als ein großes Missverständnis beim Heizungsgesetz hat sich von Beginn an hartnäckig die Mär gehalten, dass ab 2024 jede fossile Heizung (auch ein noch intakter Gas- oder Ölkessel) ausgetauscht werden muss. Richtig ist, dass jeder, der eine funktionierende Heizung besitzt, diese zunächst weiterbetreiben kann. Wer jedoch glaubt, sich jetzt noch schnell eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen lassen zu müssen, ist von vornherein mittelfristig schlecht beraten. Im Rahmen des EU-Emissionshandels werden die Preise für Heizöl, Diesel, Benzin und Erdgas ab 2027 wohl weiter drastisch steigen.

Bitte Ruhe bewahren

Vor dieser Kulisse raten Energieexperten, die Ruhe zu bewahren und Kurzschlussreaktionen zu vermeiden. Jeder tut gut daran, sich auf dem Laufenden zu halten, wie sich die Situation entwickelt. Zudem kommen Tipps wie Energiesparen, sich fortwährend über die Rechtslage zu informieren und geltendes Recht zu befolgen, wohl so schnell nicht aus der Mode.

Als gesichert gilt, …

Dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, beschränkt sich vorerst – und das ist neu! – ausschließlich auf Neubaugebiete. Alle übrigen Fälle sollen mit dem geplanten Gesetz für die kommunale Wärmeplanung gekoppelt werden. Das heißt, Haushalte jenseits von Neubaugebieten dürfen bis 2028 abwarten. Dann sollte ihre Kommune die gesetzlich vorgeschriebene Wärmeleitplanung abgeschlossen haben und in der Lage sein, ihnen ein individuelles Angebot zu unterbreiten, mit welcher klimafreundlichen Technik künftig geheizt wird.

Neue Gasheizungen sollen nur noch erlaubt sein, wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar – sprich H2-ready – sind. Dies soll auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten. Im Detail: Gasheizungen dürfen auch nach 2028 noch eingebaut werden, sofern sie mit mindestens 15 Prozent „grünem Gas“ (Biogas oder Wasserstoff) betrieben werden. Im Jahr 2035 soll dieser Anteil auf 30 Prozent steigen und 2040 dann auf 60. In jedem dieser Fälle jedoch ist eine Energieberatung Pflicht.

2045 ist dann Schluss

Spätestens im Jahr 2045 muss der Betrieb einer jeden Hybridheizung dann ein- und auf erneuerbare Energien umgestellt sein. So viel gilt bereits heute als gesichert, da nach Garantien der Versorger ab 2045 ausschließlich EE-Strom aus der Steckdose bzw. dekarbonisiertes Gas aus dem Hausanschluss kommen wird.

Bis zu 70 Prozent Förderung

Beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung übernimmt der Staat künftig generell 30 Prozent der Umrüstungskosten. Haushalte, die weniger als 40.000 Euro Einkommen im Jahr versteuern, können weitere 30 Prozent erhalten. Wer schnell ist und bis 2028 umrüstet, kann obendrein 20 Prozent kriegen. Maximal jedoch sind 70 Prozent möglich. Zudem ist der Betrag der Förderung auf 21.000 Euro gedeckelt. Demnach liegen die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch in einem Einfamilienhaus bei 30.000 Euro.

Zentrale Rolle der Stadtwerke

Die Stadt- und Gemeindewerke sind rund um das Thema Energie seit jeher die ideale Quelle für zuverlässige „Erster Hand“-Informationen im Interesse ihrer Kundinnen und Kunden. Für eine gewohnt vertrauenswürdige, kompetente Beratung, für wertvolle Tipps in praktischen Energiefragen, auf die Menschen im Saarland sprichwörtlich „ein Haus bauen“ können, ist es in der „Causa Heizungstausch“ zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch viel zu früh. Zuerst müssen die Kommunen eine Bestandsaufnahme machen. Im Zusammenhang mit angemessenen Reaktionen auf die Novelle des GEG wird die Zeit für jene gleichermaßen erhellenden wie angenehmen Beratungsgespräche, für die der Kundenservice saarländischer Stadt- und Gemeindewerke weit über die Landesgrenzen hinaus bekannt ist, also erst noch kommen.