Abwasserabrechnung

Die GWBS erheben im Auftrag der Gemeinden Bous und Schwalbach die Gebühren für die Grundstücksentwässerung.

Gebühren sind öffentliche Abgaben und richten sich nach den Bestimmungen des kommunalen Abgabengesetzes sowie den Satzungen der einzelnen Gemeinden. In den Satzungen der Gemeinde Bous und der Gemeinde Schwalbach ist auch die Bemessung und Festsetzung des Gebührensatzes geregelt.

Anträge auf Befreiung von der Kanalbenutzungsgebühr können bei den Bauämtern der zuständigen Gemeinde gestellt werden. Dies gilt auch für den Einbau von zweiten Wasserzählern zur Bewässerung von Nutz/Ziergärten, Teichanlagen usw.

In der Gemeinde Bous wird eine Niederschlagswassergebühr erhoben. Berechungsgrundlage ist die versiegelte Grundstücksfläche. Änderungen und Widersprüche gegen die Berechnungsgrundlage sind bei der Gemeinde Bous einzureichen.

Tarife & Preise

Brutto

Kanalgebühren der Gemeinde Schwalbach (gültig ab 01.07.2011)

4,85 €/m³

 

Gebührentarife der Gemeinde Bous zur Entgelt- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung (gültig ab 01.01.2011)

1.

In den Fällen der gemeinsamen Veranlagung für Schmutz- und Niederschlagswasser beträgt die Abwassergebühr:

1.1

je Kubikmeter Schmutzwasser

3,73 €/m³

1.2

für das Ableiten von Niederschlagswasser
je 10 volle Quadratmeter versiegelter Fläche
jährlich in einen Mischwasserkanal

0,95 €/m²

1.3

für das Ableiten von Niederschlagswasser
je 10 volle Quadratmeter versiegelter Fläche
jährlich in einen Regenwasserkanal (bei Trennsystem)

0,63 €/m²

 

2.

In den Fällen des § 12 für die Einleitung von Grundwasser je cbm:

2.1

in den Schmutzwasser- bzw. Mischwasserkanal

0,95 €

2.2

in den Regenwasserkanal

0,63 €

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