Preisliste für Erdgasbezug
(gültig ab 01. Oktober 2011)
Allgemeine Preise für die Versorgung mit Erdgas in Niederdruck im Rahmen der Grundversorgungspflicht. Die Allgemeinen Preise gelten im Rahmen der Grundversorgungspflicht nach § 36 EnWG sowie zur Ersatzversorgung nach § 38 EnWG einschließlich der bestehenden Verträge im Kleinstabnehmer- und
Grundpreistarif. Die Versorgung erfolgt nach den Bestimmungen der GasGVV sowie den ergänzenden Bedingungen zur GasGVV der GWBS.
Grundversorger sind die Gas- und Wasserwerke Bous-Schwalbach GmbH.
Allgemeine Preise | Jahresgrundpreis | Arbeitspreis | ||
|---|---|---|---|---|
| Brutto | Netto | Brutto | Netto |
Kleinstabnehmer | 36,51 | 30,68 | 9,59 | 8,06 |
Grundpreistarif | 65,71 | 55,22 | 8,50 | 7,14 |
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Vollversorgungstarif | ||||
Nennwärmebelastung bis einschl. 9 KW | 131,42 | 110,44 | 7,08 | 5,95 |
ab 10 kW bis 40 kW je kW um | 4,14 | 3,48 |
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größer 40 kW je kW um | 10,34 | 8,69 |
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Die Jahresgrundpreise gelten für die Verträge "Gas komplett" und "Klimagasplus" | ||||
Sonderverträge für die Versorgung mit Erdgas für Kunden ohne registrierende Leistungsmessung bis zu einer Nennwärmebelastung von 100 kW. Die Versorgung erfolgt nach unseren AGB.
Sonderveträge | Jahresgrundpreis | Arbeitspreis | ||
|---|---|---|---|---|
| Brutto | Netto | Brutto | Netto |
| ||||
"Gas komplett" |
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| 6,60 | 5,55 |
"klimagasplus" |
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| 6,90 | 5,80 |
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Nennwärmebelastung bis einschl. 9 KW | 131,42 | 110,44 |
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ab 10 kW bis 40 kW je kW um | 4,14 | 3,48 |
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größer 40 kW je kW um | 10,34 | 8,69 |
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Die Jahresgrundpreise gelten für alle Sonderverträge | ||||
Falls Ihre Nennwärmebelastung 100 kW übersteigt, erteilen wir Preisauskünfte auf Anfrage.
Die angegebenen Brutto-Preise sind wegen der Übersichtlichkeit teilweise gerundet. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der Netto-Preise zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer (z.Zt. 19%).
Die Preise enthalten die Energielieferung, die Netzentgelte einschließlich Messung und Abrechnung sowie die Konzessionsabgaben und die Energiesteuer.
Steuern und Abgaben
Umsatzsteuer: In allen Preisen, die der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, ist die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe (z.Zt. 19 %) enthalten. (..) = Nettopreis
Energiesteuer: Im Netto-Arbeitspreis ist die Energiesteuer gem. EnergieStG enthalten (z. Zt. 0,55 ct/kWh). Konzessionsabgabe: Die Arbeitspreise enthalten Konzessionsabgaben, die an die Gemeinden abgeführt werden. Die Höchstbeträge der Konzessionsabgaben betragen nach der Konzessionsabgabenverordnung – KAV, bei den Wahltarifen 0,51 Ct/kWh, sonstigen Tariflieferungen 0,22 Ct/kWh (Gemeinden bis 25.000 Einwohner) und bei den Sondervereinbarungen 0,03 Ct/kWh.
Im Zusammenhang mit der Preisanpassung weisen wir auf das bestehende Sonderkündigungsrecht hin.
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