Preisliste für Erdgasbezug

(gültig ab 01. Oktober 2011)

Allgemeine Preise für die Versorgung mit Erdgas in Niederdruck im Rahmen der Grundversorgungspflicht. Die Allgemeinen Preise gelten im Rahmen der Grundversorgungspflicht nach § 36 EnWG sowie zur Ersatzversorgung nach § 38 EnWG einschließlich der bestehenden Verträge im Kleinstabnehmer- und
Grundpreistarif. Die Versorgung erfolgt nach den Bestimmungen der GasGVV sowie den ergänzenden Bedingungen zur GasGVV der GWBS.
Grundversorger sind die Gas- und Wasserwerke Bous-Schwalbach GmbH.

Allgemeine Preise

Jahresgrundpreis

Arbeitspreis

 

Brutto
€/a

Netto
€/a

Brutto
Ct/kWh

Netto
Ct/kWh

Kleinstabnehmer

36,51

30,68

9,59

8,06

Grundpreistarif

65,71

55,22

8,50

7,14

 

Vollversorgungstarif

Nennwärmebelastung bis einschl. 9 KW

131,42

110,44

7,08

5,95

ab 10 kW bis 40 kW je kW um

4,14

3,48

 

 

größer 40 kW je kW um

10,34

8,69

 

 

Die Jahresgrundpreise gelten für die Verträge "Gas komplett" und "Klimagasplus"

Sonderverträge für die Versorgung mit Erdgas für Kunden ohne registrierende Leistungsmessung bis zu einer Nennwärmebelastung von 100 kW. Die Versorgung erfolgt nach unseren AGB.

Sonderveträge

Jahresgrundpreis 

Arbeitspreis 

 

Brutto
€/a 

Netto
€/a 

Brutto
Ct/kWh 

Netto
Ct/kWh 

"Gas komplett"

 

 

6,60

5,55

"klimagasplus"

 

 

6,90

5,80

 

Nennwärmebelastung bis einschl. 9 KW

131,42 

110,44 

 

 

ab 10 kW bis 40 kW je kW um

4,14

3,48

 

 

größer 40 kW je kW um

10,34

8,69

 

 

Die Jahresgrundpreise gelten für alle Sonderverträge

Falls Ihre Nennwärmebelastung 100 kW übersteigt, erteilen wir Preisauskünfte auf Anfrage.

Die angegebenen Brutto-Preise sind wegen der Übersichtlichkeit teilweise gerundet. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der Netto-Preise zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer (z.Zt. 19%).
Die Preise enthalten die Energielieferung, die Netzentgelte einschließlich Messung und Abrechnung sowie die Konzessionsabgaben und die Energiesteuer.

Steuern und Abgaben

Umsatzsteuer: In allen Preisen, die der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, ist die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe (z.Zt. 19 %) enthalten. (..) = Nettopreis
Energiesteuer: Im Netto-Arbeitspreis ist die Energiesteuer gem. EnergieStG enthalten (z. Zt. 0,55 ct/kWh). Konzessionsabgabe: Die Arbeitspreise enthalten Konzessionsabgaben, die an die Gemeinden abgeführt werden. Die Höchstbeträge der Konzessionsabgaben betragen nach der Konzessionsabgabenverordnung – KAV, bei den Wahltarifen 0,51 Ct/kWh, sonstigen Tariflieferungen 0,22 Ct/kWh (Gemeinden bis 25.000 Einwohner) und bei den Sondervereinbarungen 0,03 Ct/kWh.
Im Zusammenhang mit der Preisanpassung weisen wir auf das bestehende Sonderkündigungsrecht hin.