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Anpassung der Umsatzsteuer für Gas und Wärme ab 1. April 2024

Die Änderung des Umsatzsteuersatzes haben wir bereits in Ihrem Abschlagsplan für das Jahr 2024 berücksichtigt.

Im Oktober 2022 hat die Bundesregierung die vorübergehende Umsatzsteuersenkung auf 7 % für Gas und Wärme, zur finanziellen Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher, beschlossen. Diese befristete Steuerminderung endet zum 31. März 2024.

Die Umsatzsteuer steigt demnach ab dem 1. April 2024 wieder auf 19 %.

Die Änderung des Umsatzsteuersatzes haben wir bereits in Ihrem Abschlagsplan für das Jahr 2024 berücksichtigt. Eine Erhöhung der monatlichen Abschläge ist daher nicht mehr notwendig.

Die Übermittlung eines Zählerstands zum Stichtag 31.03.2024 ist nicht zwingend erforderlich! Wir werden diesen durch die Ablesung am Jahresende 2024 rechnerisch ermitteln.

Die Verbrauchsmengen für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.03.2024 werden wir unseren Kunden auf der Jahresendabrechnung 2024 noch mit dem verminderten Umsatzsteuersatz von 7% berechnen.