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Quo vadis, Energie - was bedeuten das neue „Energiesicherungsgesetz“?

Die Neufassung des „EnSiG“ eröffnet der Bundesregierung einen größeren Handlungsspielraum, die Energieversorgung im Notfall abzusichern.

Erst vor Kurzem hat der Bundesrat die Novelle des Energiesicherungsgesetzes (kurz: EnSiG) verabschiedet. Die Neufassung des „EnSiG“ eröffnet der Bundesregierung einen größeren Handlungsspielraum, die Energieversorgung im Notfall abzusichern. Letzterer ist in Gestalt eines drohenden Stopps sämtlicher Gaslieferungen aus Russland spätestens nach dem völkerrechtswidrigen Einmarsch russischer Kampfverbände in die Ukraine alles andere als ein theoretisches Planspiel. Um die Lage im Ernstfall jedoch tatsächlich zu beherrschen, braucht es nach Meinung vieler Energiefachleute mehr als nur diesen „ersten guten Schritt in die richtige Richtung“.

Große Teile der Energiebranche fordern daher darüber hinaus Folgeschritte wie finanzielle Hilfen für die Endkunden. Durch das neue „EnSiG“ stärkt die Bundesregierung die Energieversorgung für den Fall, dass die Voraussetzungen für eine Gasmangellage erfüllt sind.

Gefahr in Verzug

Der springende Punkt bei der Novelle des EnSiG ist sicherlich der, dass EVU künftig auch extreme Preissteigerungen, die sich durch eine Gasmangellage ergeben könnten, an alle Kunden weitergeben dürfen. Selbst vertraglich zugesicherte Preisgarantien sind vorübergehend ausgesetzt. Um den geltenden Lieferverpflichtungen weiterhin nachkommen zu können, müssen Versorger Gas unter Umständen kurzfristig zu üblicherweise extrem hohen Kosten an den Börsen beschaffen. Diese unplanmäßigen Mehrkosten dürfen dann ebenfalls kurzfristig auf ein „angemessenes Niveau angepasst“ weitergegeben werden. Vor dieser Kulisse entschärft das EnSiG durch teilweise drakonisch anmutende Maßnahmen im Interesse aller eine gewisse für die EVU als Teil der kritischen Infrastruktur existenzbedrohende Komponente in der Krise.

Im Falle eines Gaslieferstopps kann es dann zu einer Rationierung des Gases kommen. Die von der BNetzA beschlossene Liefer-Priorisierung sieht in dieser Situation vor, privaten Haushalten und kritischer Infrastruktur, z. B. Krankenhäusern, Pflegediensten, der Polizei oder Nahrungsmittelproduktion, vor der klassischen Industrie Vorrang einzuräumen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/alarmstufe-gas.html