Fernwärmeanschluss

Für die Herstellung eines Fernwärmeanschlusses werden folgende Kosten gemäß Anlage II zur AVBFernwärmeV berechnet:

Für den Anschluss an das Fernwärmenetz wird ein Hausanschlusskostenbeitrag gemäß § 10 AVBFernwärmeV erhoben. Er beträgt für Abnahmestellen mit einem Gesamtanschlusswert:

 

 

Brutto €

Netto €

3.1

bis 30 kW

2.737,00

2.300,00

3.2

über 30 bis 60 kW

4.165,00

3.500,00

3.3

über 60 bis 120 kW

5.474,00

4.600,00

3.4

Für Kundenanlagen mit einem Gesamtanschlusswert über 120 kW wird der Hausanschlusskostenbeitrag nach den im Tarifblatt festgelegten Formeln individuell ermittelt.

individuell

individuell

 

Die Kosten der Hausübergabestation betragen:

3.5

bis 30 kW

1.249,50

1.050,00

3.6

ab 30 bis 70 kW

1.344,70

1.130,00

3.7

Für Kundenanlagen über 70 kW sowie bei indirekter Beheizung werden die Kosten individuell ermittelt.

individuell

individuell

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