Wärme-Direkt-Service
Der "Wärme-Direkt-Service" steht Bauherren, Hauseigentümern und Wohnungsverwaltern sowohl im Altbau- als auch im Neubaubereich ab 2 Wohneinheiten zur Verfügung und entlastet ihn von den arbeitsintensiven Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Heizkosten- und Trinkwasserabrechnung.
Der "Wärme-Direkt-Service" kann nur für alle Wohn- oder Gewerbeeinheiten eines Objektes in Anspruch genommen werden. Ein Wahlrecht für einzelne Wohneinheiten besteht nicht.
Je Wohnung wird grundsätzlich nur je ein eichpflichtiger Wärme-, Warmwasser-, Kaltwasserzähler installiert. Die Messergebnisse sollten möglichst an zentraler Stelle im Gebäude ausserhalb der Wohnungen abgelesen werden können.
Was und welcher Leistungsumfang steckt dahinter?
Lieferung von Wärme und Warmwasser
Für den Hauseigentümer bzw. Hausverwalter übernehmen die GWBS folgende Leistungen:
- Brennstoffbesorgung (Erdgas).
- Montage von Wärmezählern, Warmwasserzählern.
- Laufende Wartung der Messgeräte.
- Eichfristüberwachung und turnusmässige Auswechselung aller eichpflichtigen Messgeräte
(Wärme- und Warmwasserzähler 5 Jahre, Kaltwasserzähler 6 Jahre). - Übernahme der Betriebsführung der Heizung.
- Wartung Kessel/Warmwassererzeuger (nicht Reparaturen).
- Betriebsführung der Anlage rund um die Uhr.
- Direkte Abrechnung der Verbrauchskosten mit den einzelnen Wohnparteien.
Lieferung von Trinkwasser
- Montage von Wohnungswasserzählern
- Laufende Wartung, turnusmäßige Auswechselung nach Ablauf der Eichfrist (6 Jahre)
- Direkte Abrechnung der Verbrauchskosten (Trinkwasser und Kanalgebühren)mit den einzelnen Wohnparteien




